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Mehr Insulin für Kassenpatienten verordnungsfähig

Insuline
Medikamente zur Behandlung des Diabetes mellitus

Wieder mehr Insuline und Analoga für Kassenpatienten verordnungsfähig

Ärzte dürfen für Kassenpatienten (GKV) wieder mehr verschiedene Insuline verordnen. Drei Festbetrags-Gruppen wird der Gemeinsame Bundesauschuss (G-BA) künftig für Humaninsuline und Analoga (Wirkstoffe, die wie Insuline wirken) bestimmen. Die Einschränkungen der aktuell gültigen Gesetzgebung (Verordnung) sollen entfallen.

Danach soll je eine Gruppe für schnell wirksame, für mittel-schnell (intermediär) wirkende sowie für kombinierte Insuline geben. Für Arzneimittel, welche in Pumpen verwendet werden, wird es keine Festbetragsgruppen mehr geben.

Alle in Deutschland vorhandenen Insuline dürfen somit wieder auf Kassenrezept verordnet werden.

Im Jahr 2006 hatte der G-BA festgelegt, dass die schnell wirkende Insulinanaloga nur verordnet werden dürfen, wenn diese höchstens genauso viel Kosten wie Humaninsulin. Später wurde eingeführt, dass dies auch für die lang wirksamen Insulinanaloga gilt, falls diese zur Behandlung von Typ-2-Diabetikern (nicht angeborener Diabetes-Typ) eingesetzt werden.

Man versteht unter „Diabetes mellitus“, oft auch „Zucker“ oder „Zuckerkrankheit“ genannt, versteht man eine Stoffwechselstörung, bei der die Bauchspeicheldrüse (Pankreas) entweder zu wenig oder gar kein Insulin mehr produziert. Es wird benötigt, um Glucose in die Zellen aufzunehmen und kommt natürlicherweise im menschlichen Körper vor. Wenn kein oder zu wenig Insulin vorhanden ist, bleibt der Zucker im Blut und verursacht hohe Blutzuckerwerte.

Etwa 90% der deutschen Erkrankten gehören zu den so genannten Typ-2-Diabetikern, auch Alters-Diabetes genannt.

Ablauf im menschlichen Körper:

Glucose gelangt in das Blut, worauf der Blutzuckerspiegel (Wert im Blut) steigt. Der Körper schüttet vermehrt das Hormon aus. Der Zucker kann dann erst in die Zellen aufgenommen werden. Durch die Aufnahme der Glukose in die Zellen sinkt der Blutzuckerspiegel wieder.

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