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Rabattvertrag

Die Kassen sparen, Sie zahlen weniger, erhalten aber die gleiche Wirkung

Hierbei schließen verschiedene Krankenkassen mit verschiedenen Herstellern einen Vertrag ab, wodurch die Krankenkassen Geld sparen und die Hersteller im Vergleich zu Ihren Konkurrenten ein stärkeren Marktanteile erhalten.

Schließt ein Arzt den Austausch nicht ausdrücklich aus(aut-idem-Regelung), dürfen nur noch Packungen der Rabattpartner abgegeben werden. Die AOK machte als erste Krankenkasse von der Möglichkeit der Rabattverträge Gebrauch. Seit dem 1. April 2007 muß diese Regelung in den Apotheken umgesetzt werden. Es sind nahezu alle Krankenkassen diesem Beispiel gefolgt.

Die Vertragspartner der Krankenkassen wechselt in der Regel jährlich oder auch alle 2 Jahre. Dabei werden teils auch unterschiedliche Gebiete in Deutschland, die sogenannten Lose, auf verschiedene Hersteller vergeben.

Aber keine Angst:
Sie erhalten das vom Arzt verordnete Medikament mit dem gleichen Wirkstoff und in der gleichen Stärke.
Und auch diese Medikamente sind in Deutschland zugelassen und müssen Ihre Wirksamkeit nachweisen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis!
Arzneimittel mit Preisen von 30 Prozent und mehr unterhalb des Festbetrags können durch Beschluss der Spitzenverbände der Krankenkassen von der Zuzahlung befreit werden. Dadurch erhalten Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung die Möglichkeit, die preisgünstigsten Festbetragsarzneimittel ohne Zuzahlung zu erhalten.