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Zuzahlung

Zuzahlung, ein Wort, welches ein Kassenpatient in der Apotheke nicht gerne hört.

Der Begriff Zuzahlung ist etwas irreführend. Er stellt nämlich keinen Geldbetrag dar, den der Leistungserbringer (sprich: Apotheke, Arzt, Krankenhaus u.a.) zusätzlich vom Patienten erhält. Es müßte korrekter Eigenanteil
des Patienten heißen!

Es ist vielmehr so, daß die Krankenkasse an sich diesen Betrag zahlt, aber die Zahlung dem Patient überträgt.

Bsp.:
Ein Medikament kostet 20€. Die Apotheke erhält also von der Krankenkasse 15€, vom Patienten 5€ Zu-
zahlung. Es ist nicht so, daß die Krankenkasse 20€ bezahlt und der Patient nochmals 5€ zuzahlt.

In der gesetzlichen Krankenversicherung gelten aktuell folgende Zuzahlungen:

Medikamente und Hilfsmittel: 10 % des Abgabepreises, minimal 5,00 EUR, maximal 10,00 EUR, nie mehr als der Abgabepreis selbst. Seit dem 1. Juli 2006 sind besonders preiswerte Medikamente, d.h. vor allem Generika, von der Zuzahlung befreit.
Seit dem 01.04.2007 existieren für viele Arzneimittel Rabattverträge. Bei vielen Krankenkassen sind auch die
Arzneimittel, welche unter diese Verträge fallen, von der Zuzahlung befreit.

Man kann sich von den Zuzahlungen für ein Kalenderjahr befreien lassen. Dabei sind vorher mindestens 2 % der Familienbruttoeinkünfte zum Lebensunterhalt (abzüglich gewisser Freibeträge für Familienangehörige) an Zuzahlungen zu leisten. – Zuzahlungen bei ALG II (Hartz IV) sind pro Jahr auf € 82,80 begrenzt (2 %-Grenze, bei chronisch Kranken die Hälfte. Ist ein Familienmitglied schwerwiegend chronisch krank, kann sich die Grenze auf 1 % halbieren. Es ist immer ein Mindestbetrag zu sammeln. Dieser richtet sich nach dem Eckregelsatz der Sozialhilfe von derzeit 347 Euro (Stand 1. Juli 2007).