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CoronaImpfung

Wir sind auch zwischen den Tagen für Sie da

Wir sind auch zwischen den Tagen für Sie da!

Wir wünschen Ihnen besinnliche Feiertage und einen guten Übergang ins Neue Jahr!

Die Hoffnung und Wünsche sind da, dass wir alle im nächsten Jahr wieder zu etwas mehr Normalität zurückfinden können und die anstehenden Corona-Impfungen möglichst schnell ihre Wirkung zeigt.

Hier die wichtigsten Fakten des BMG (Bundesgesundheitsministerium):

Wann startet die Impfung gegen das Coronavirus?

Stand heute gehen wir davon aus, dass am 27. Dezember 2020 mit dem Impfen in den Bundesländern begonnen werden kann. Am 21. Dezember hat die europäische Arzneimittelbehörde EMA bereits grünes Licht für den Einsatz des Covid-19-Impfstoffs von BioNTech gegeben. Die EU-Kommission hat die Zulassung daraufhin erteilt. Am 22. Dezember erteilte das Paul-Ehrlich-Institut die Freigabe der Impfstoff-Chargen. Damit kann der Hersteller Biontech den Impfstoff an die Anlieferungszentren der Länder ausliefern. Danach liegt es in der Hand der Länder, den Impfstoff an ihre regionalen Zentren zu verteilen und mit der Impfung zu beginnen. Der Schwerpunkt wird zunächst auf den Alten- und Pflegeeinrichtungen liegen.

Wie erfahren Bürgerinnen und Bürger von der Möglichkeit, sich impfen zu lassen?

Für die Organisation und den Betrieb der Impfzentren sowie die Terminvergabe sind die Bundesländer zuständig.

Müssen sich alle impfen lassen?

Nein. Die Impfung gegen das Coronavirus ist freiwillig.

Wieviel Impfstoff steht zur Verfügung?

Bis Ende Januar werden deutschlandweit 3 bis 4 Millionen Impfdosen zur Verfügung stehen. Das sind pro Woche 670.000 Impfdosen. Die Lieferungen werden nach ihrem Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt. Für das gesamte erste Quartal wird mit 11 bis 13 Millionen Impfdosen gerechnet. Für das gesamte Jahr bekommt Deutschland von Biontech über 85 Millionen Impfdosen. Wenn alle Impfstoff-Kandidaten zugelassen werden sollten, erhält Deutschland voraussichtlich insgesamt 300 Millionen Dosen. Diese Zahl ergibt sich aus der Anzahl von Dosen, die wir aus den Verträgen der EU erhalten, und den Impfstoffdosen, die wir von deutschen Herstellern bekommen, die wir gefördert haben.

Wo kommt die Lieferung an?

Die Hersteller liefern den Impfstoff an zentrale Stellen in den EU-Mitgliedstaaten. Innerhalb Deutschlands werden die Impfdosen nach Bevölkerungsanteil an die Bundesländer verteilt und von den Ländern benannte Anlieferungsstellen geliefert.

Welche Aufgaben übernimmt der Bund?

Der Bund beschafft und finanziert alle Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Der Bund organisiert die Verteilung der COVID-19-Impfstoffe an die von den Bundesländern eingerichteten Anlieferungsstellen.

Welche Aufgaben haben die Länder?

Die Länder sorgen  für eine sichere Lagerung und Verteilung vor Ort. Sie organisieren und betreiben auch die Impfzentren und die mobilen Impfteams, die beispielsweise Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen sowie das Personal dort impfen. Die Impfzentren werden von der niedergelassenen Ärzteschaft, insbesondere der Kassenärztlichen Vereinigungen, und ggf. medizinischem Personal der Krankenhäuser unterstützt. Die Vorbereitung und Durchführung kann auch durch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen unterstützt werden.

Wer wird zuerst geimpft?

Die Reihenfolge der Impfungen ist in einer Rechtsverordnung des Bundesgesundheitsministeriums festgelegt, die auf der Impfempfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (RKI) aufbaut. Diese Rechtsverordnung ist am 15. Dezember 2020 in Kraft treten.

Eine Priorisierung ist notwendig, weil zunächst nicht ausreichend Impfstoff zu Verfügung steht, um alle Menschen zu impfen, die das wünschen.

Nach der Impf-Verordnung werden zuerst die über 80-Jährigen sowie die Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen geimpft. Auch das Personal dieser Häuser Beschäftigte im Gesundheitswesen, die einem besonders hohen Ansteckungsrisiko ausgesetzt sind, gehören zu der ersten Gruppe.

Diese Reihenfolge wird auch bei den zweiten Impfungen beibehalten.

Die Priorisierung im Einzelnen:

Höchste Priorität

  • Über 80-Jährige
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für ältere oder pflegebedürftige Menschen behandelt, betreut oder gepflegt werden oder tätig sind,
  • Pflegekräfte in ambulanten Pflegediensten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit hohem Expositionsrisiko wie Intensivstationen, Notaufnahmen, Rettungsdienste, als Leistungserbringer der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung, SARS-CoV-2-Impfzentren und in Bereichen mit infektionsrelevanten Tätigkeiten
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen, die Menschen mit einem hohen Risiko behandeln, betreuen oder pflegen. (v.a. Hämato-Onkologie und Transplantationsmedizin. 

Hohe Priorität

  • Über 70-Jährige
  • Personen mit Trisomie 21, mit Demenz oder geistiger Behinderung, nach einer Organtransplantation
  • Enge Kontaktpersonen von solchen pflegebedürftigen Personen, die über 70 Jahre alt sind, an Trisomie 21 oder einer geistigen Behinderung (bzw. Demenz) leiden oder nach einer Organtransplantation ein hohes Infektionsrisiko haben.

  • Kontaktpersonen von Schwangeren
  • Personen, die in stationären Einrichtungen für geistig behinderter Menschen tätig sind oder im Rahmen ambulanter Pflegedienste regelmäßig geistig behinderte Menschen behandeln, betreuen oder pflegen,
  • Personen, die in Bereichen medizinischer Einrichtungen mit einem hohen oder erhöhten Expositionsrisiko in Bezug auf das Coronavirus SARS-CoV-2 tätig sind, insbesondere Ärzte und sonstiges Personal mit regelmäßigem Patientenkontakt, Personal der Blut- und Plasmaspendedienste und in SARS-CoV-2-Testzentren
  • Polizei- und Ordnungskräfte, die im Dienst, etwa bei Demonstrationen, einem hohen Infektionsrisiko ausgesetzt sind.
  • Personen im öffentlichen Gesundheitsdienst und in relevanten Positionen der Krankenhausinfrastruktur
  • Personen, die in Flüchtlings- und Obdachloseneinrichtungen leben oder tätig sind 

Erhöhte Priorität

  • Über 60-Jährige
  • Personen mit folgenden Krankheiten: Adipositas, chron. Nierenerkrankung, chron. Lebererkrankung, Immundefizienz oder HIV-Infektion, Diabetes mellitus, div. Herzerkrankungen, Schlaganfall, Krebs, COPD oder Asthma, Autoimmunerkrankungen und Rheuma
  • Beschäftigte in medizinischen Einrichtungen mit niedrigen Expositionsrisiko (Labore) und ohne Betreuung von Patienten mit Verdacht auf Infektionskrankheiten
  • Personen in relevanter Position in Regierungen, Verwaltungen und den Verfassungsorganen, in Streitkräften, bei der Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und THW, Justiz
  • Personen in relevanter Position in Unternehmen der kritischen Infrastruktur, im Apotheken und Pharmawirtschaft, öffentliche Versorgung und Entsorgung, Ernährungswirtschaft, Transportwesen, Informationstechnik und Telekommunikation
  • Erzieher und Lehrer
  • Personen, mit prekären Arbeits- oder Lebensbedingungen

Wie läuft das Terminmanagement?

Die Impfberechtigten werden informiert. Damit es nicht zu langen Warteschlangen vor Impfzentren kommt, wird es ein Terminmanagement geben. Das BMG hat gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung auf Basis des bestehenden Systems der Terminvergabe der Terminservicestellen mit der bundeseinheitlichen Telefonnummer 116117 ein standardisiertes Modul erarbeitet. Fast alle Bundesländer werden die 116117 als Zugangsnummer für die Terminvergabe nutzen. Zudem sind Möglichkeiten der digitalen Terminvereinbarung vorgesehen.

Wer zahlt was?

Die Impfung in den Impfzentren wird für die Bevölkerung kostenlos sein – unabhängig vom Versicherungsstatus. Auf Grundlage des 3. Bevölkerungsschutzgesetzes hat das BMG eine entsprechende Rechtsverordnung erarbeitet. Der Bund zahlt den Impfstoff. Die Kosten für den Aufbau und die Organisation der Impfzentren tragen die Länder und die gesetzliche Krankenversicherung (Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds) sowie  die Private Krankenversicherung. Wenn in der zweiten Phase in den Arztpraxen geimpft werden kann, übernehmen wie üblich gesetzliche und private Krankenversicherung die ärztliche Leistung.

Mit welchen Kosten rechnen wir?

Die Gesamtkosten hängen davon ab, welcher Impfstoff in welchen Mengen und zu welchem Preis geliefert wird. Und natürlich davon, wie viele Menschen sich am Ende impfen lassen. Daher ist eine abschließende Kostenschätzung noch nicht möglich.

Wer impft? Und wo kommt das Personal her?

Die Impfaufklärung ist zwingend von Ärzten vorzunehmen. Die Impfung selbst kann auch an medizinisches Assistenzpersonal delegiert werden. Die Länder und Kommunen müssen sicherstellen, dass ausreichend Personal vorgehalten wird, um die Impfzentren zu betreiben. Dabei werden sie insbesondere von niedergelassenen Ärzten und medizinischem Personal aus Krankenhäusern vor Ort unterstützt. Aber auch Hilfsorganisationen, die Bundeswehr oder Logistikunternehmen können bei der Organisation und den Betrieb vor Ort helfen.

Welcher Nachweis muss für eine Impfung vorgelegt werden?

Als Nachweis für die Anspruchsberechtigung gelten laut Impfverordung: der Personalausweis oder ein anderer Lichtbildausweis. Für Bewohner von Pflege- und anderen Einrichtungen legen die Einrichtungen bzw. Unternehmen eine Bescheinigung vor. Menschen mit chronischen Erkrankungen erhalten ein ärztliches Zeugnis. Kontaktpersonen benötigen eine entsprechende Bestätigung der betreuten Person.

Wer entscheidet, wer welchen Impfstoff bekommt? Was ist, wenn der eine Impfstoff nur einen Wirkungsgrad von 90, der andere aber von 95% hat?

Für jeden COVID-19  Impfstoff, für den eine Zulassung erteilt wird, müssen Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit in klinischen Prüfungen nachgewiesen werden und ein günstiges Nutzen/Risiko –Profil durch die Zulassungsbehörde bescheinigt werden.

In der ersten Phase der Verimpfung von COVID-19 Impfstoffen in Impfzentren oder über mobile Impfteams spielt die Verfügbarkeit des Impfstoffs eine wichtige Rolle. Bei der Auswahl des Impfstoffs werden die STIKO-Empfehlungen und die Vorgaben der Zulassung berücksichtigt, z.B. hinsichtlich der zu impfenden Patientengruppen. In einer zweiten Phase der Impfung, wenn zugelassene Impfstoffe in genügender Zahl zur Verfügung stehen, erfolgt die Impfung auch in Arztpraxen.

Muss ich mich zwei Mal impfen lassen?

Der Biontec/Pfizer-Impfstoff wird in zwei Dosen innerhalb von drei Wochen verimpft, um sicherzugehen, dass ein Impfschutz gegen das Virus erreicht wird.

Muss ich nach der Impfung noch eine Maske tragen? Werde ich von Einschränkungen befreit, wenn ich geimpft bin?

Die bestehenden Empfehlungen (AHA-Regeln) und Einschränkungen zum Infektionsschutz gelten für alle weiter.

Wer überwacht die Impfreaktionen (Nebenwirkungen)?

Auch bei breiter Anwendung wird die Wirksamkeit, Sicherheit und auch die Schutzdauer der COVID- Impfstoffe fortlaufend vom pharmazeutischen Unternehmer selbst sowie durch das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) und die zuständigen Gremien bei der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) überprüft und bewertet. Bei Hinweisen auf mögliche Nebenwirkungen kann damit sehr schnell reagiert werden. Nebenwirkungen können beim PEI gemeldet werden über eine Webseite: www.nebenwirkungen.bund.de.

Das PEI führt die Beobachtungsstudie zur Verträglichkeit der COVID-19-Impfstoffe mit Hilfe einer Smartphone-App – SafeVac App 2.0 – durch. Die SafeVac 2.0-App-Befragung ermöglicht es, unerwünschte Impfreaktionen zu ermitteln. Mit dieser App erhält das PEI nicht nur Informationen zu Verdachtsfällen von Nebenwirkungen, sondern auch zum Anteil der Personen, die die Impfung gut vertragen.

Wie wird der Erfolg der Impfkampagne überwacht?

Wir werden die Wirkung der Impfkampagne dokumentieren. Dazu müssen wir wissen, wie gut Deutschland vor Corona geschützt ist. Das heißt: Wir brauchen die zeitnahe, verlässliche Informationen, wie viele Personen, in welcher Altersgruppe, wo, mit welchem Impfstoff versorgt wurden. Dafür wird ein elektronisches Meldesystem eingerichtet. Es werden nicht-personenbezogene Daten zu erfolgten Impfungen (Alter, Geschlecht, Land-/Stadtkreis, Impf-Indikation, Ort der Impfung, Impfdatum, Impfstoff-Produkt, verabreichte Dosis) aus den Impfzentren direkt an das RKI übermittelt. Darüber hinaus wird das RKI regelmäßige repräsentative Befragungen zur Impfakzeptanz durchführen.

Wie gut die Impfung vor einer Ansteckung schützt, wird ebenfalls durch das RKI überwacht. Dem Robert Koch-Institut werden bei gemeldeten COVID-19-Fällen unter anderem auch Informationen zum Impfstatus übermittelt. Aus einem Vergleich des Anteils Geimpfter unter den COVID-19 Meldefällen mit dem Anteil Geimpfter in der Bevölkerung kann man dann grob die Effektivität der Impfung schätzen.

Wer haftet bei Schäden?

Nebenwirkungen bei Impfstoffen sind selten, aber nie ganz auszuschließen. Das zuständige Paul-Ehrlich-Institut beobachtet auftretende Nebenwirkungen aufmerksam. Verdachtsfälle von Impfkomplikationen können dem PEI direkt über die Webseite übermittelt werden. Jeder kann sich dort melden, wenn er oder sie einen Zusammenhang mit der Impfung vermutet. Ärztinnen und Ärzte, Apothekerinnen und Apotheker und die Unternehmen sind zu den Meldungen verpflichtet. Darüber hinaus kann eine Meldung künftig auch über die Safe Vac App 2.0 des PEI erfolgen. Diese App ist in den App Stores verfügbar.

Wenn es durch die Anwendung des Impfstoffs zu einer Schädigung kommt, kommt je nach Fallgestaltung eine Haftung u.a. des pharmazeutischen Unternehmens aufgrund verschiedener gesetzlicher Grundlagen in Betracht. Haftungsregelungen können sich ergeben aus dem Arzneimittelrecht, dem Produkthaftungsgesetz sowie den allgemeinen Haftungsregelungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Im Infektionsschutzgesetz (§ 60 Abs. 1 S. 1 IfSG) ist auch genau geregelt, wann jemand einen Antrag auf Versorgung nach dem Bundesversorgungsgesetz stellen kann. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn jemand durch eine Impfung, die von einer zuständigen Landesbehörde öffentlich empfohlen wurde, gesundheitlichen Schaden erlitten hat.

Wie sicher sind die Impfstoffe?

Die klinischen Studien zur Verträglichkeit, Sicherheit und Wirksamkeit der Impfstoffe wurden in drei Studienphasen überprüft. Vor allem die klinischen Prüfungen der Phase 3 wurden sehr breit angelegt. Zudem wurden in vorbereitenden nichtklinischen Studien die Impfstoffe mit erhöhter Wirkstoffmenge an Tieren untersucht, um mögliche Auswirkungen auf den Körper zu untersuchen, die Schäden anzeigen könnten. Die Qualitätsanforderungen im europäischen Zulassungsverfahren sind sehr hoch. Das ist auch eine Frage der Verlässlichkeit und im Interesse aller Bürgerinnen und Bürger der EU

Auch nach Verfügbarkeit eines zugelassenen Impfstoffs, finden weiterhin Untersuchungen statt, um weitere Informationen zur Sicherheit des Impfstoffs (z.B. Auftreten seltener unerwünschter Wirkungen) nach Anwendung in größeren Bevölkerungsgruppen zu erhalten.

Sind die neuen mRNA-Impfstoffe ausgereift?

Zu mRNA-Impfstoffen liegen bereits gute wissenschaftliche Erkenntnisse vor. Bei umfangreichen Tierversuchen mit mRNA-Impfstoffen gab es bislang keine Hinweise auf schwere Nebenwirkungen oder Schäden. Die klinischen Studien als Zulassungsgrundlage mit den Covid-19-mRNA-Impfstoffen waren sehr umfangreich und haben mehrere zehntausend Probanden eingeschlossen. Die Probanden werden dabei intensiv medizinisch beobachtet.

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